Mietbedingungen / AGB

Folgende Bedingungen gelten für das Mieten eines Anhängers:

  1. Übergabe

Der Mieter stimmt durch die Übernahme des Anhängers den Mietbedingungen des Anhängerverleihs Eschwege zu. Der Anhänger wird in einem verkehrssicheren, einwandfreien und ordnungsgemäßen Zustand inklusive der Fahrzeugpapiere übergeben.
Etwa vorhandene Schäden werden vorab per Foto festgehalten.

Für das An- und Abkuppeln des Anhängers an sein Fahrzeug ist der Mieter selbstverantwortlich. Bei Hilfe beim An- und Abkuppeln wird für Schäden am Zugfahrzeug nicht gehaftet.

Der Fahrer des Zugfahrzeuges muss seit mindestens einem Jahr in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und je nach Anhänger und gesetzlicher Anforderung ein BE-Führerschein oder alte Klasse 3 haben. Der Führerschein und Personalausweis ist vor der Anhängerübergabe vorzulegen.

Ohne gültige Fahrerlaubnis ist ein Verleih nicht möglich!


2. Rückgabe

Der Mieter gibt den von innen gesäuberten Anhänger, in ordnungsgemäßen Zustand, inklusive Zubehör und Fahrzeugpapieren an den Vermieter oder Bevollmächtigten am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurück. Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeit des Vermieters erfolgen. Der Zustand des Anhängers wird nach der Rückgabe überprüft.

Bei frühzeitiger Rückgabe bleibt der Mietpreis unverändert. Bei verspäteter Rückgabe, muss der Vermieter benachrichtigt werden. Außerdem ist der Vermieter berechtigt, einen Zuschlag in Höhe des Mietpreises pro Tag je Anhängertyp für jeden weitern angebrochenen Tag, als pauschale Entschädigung zu verlangen. Nach 48 Stunden ohne Benachrichtigung erfolgt Anzeige wegen Unterschlagung.


3. Auslandsfahrten

Fahrten in das europäische Ausland müssen bei Abschluss des Mietvertrages ausdrücklich dem Vermieter gemeldet werden. Bei Nichtbeachten dieser Verpflichtung durch den Mieter, haftet dieser für sämtliche daraus sich evtl. ergebende Schäden.


4. Mietpreis / Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis richtet sich je nach Anhängertyp und Mietdauer lt. schriftlicher Mietvereinbarung.

Die Kaution beträgt 100,- € und ist mit dem Mietpreis bei Abholung des Anhängers, vollständig in bar zu bezahlen. Soll der Anhänger zu einem festen Zeitraum reserviert werden, ist der Mietpreis per Vorkasse zu bezahlen. Bei nachträglicher Mietzeitverlängerung, ist der Mieter verpflichtet, den zusätzlichen Mietpreis schnellstmöglich jedoch spätestens bei Rückgabe des Anhängers zu zahlen.

5. Besondere Pflichten des Mieters

Die Beladung des Anhängers ist nur im gesetzlichen Rahmen zulässig. Der Mieter fährt das Fahrzeug selbst oder stellt den Fahrer und haftet für diesen. Er ist dafür verantwortlich, dass der jeweilige Fahrer einen für das Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis besitzt. Vor der Fahrzeugübernahme erhält der Vermieter Einsicht in den Führerschein und Personalausweis des Mieters.

Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger schonend zu behandeln und alle für die Benutzung eines Anhängers, bestehenden Vorschriften und Gesetze zu beachten. Der Mieter hat den Anhänger sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern. Der Mieter haftet für jeden Schaden an dem vermieten Anhänger, der durch ihn oder Dritte während der Mietzeit entsteht.

Bei Planenanhängern ist das Abnehmen des Gestells und der Plane untersagt.

Verstößt der Mieter gegen diese Bedingungen, so hat er dem Vermieter vollen Schadenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Anhängers zzgl. Mietausfall zu leisten.


6. Auftreten von Schäden

Wird während der Mietzeit eine Reparatur an dem Anhänger zwingend notwendig, dürfen diese nur nach Rücksprache und mit Einwilligung des Vermieters durchgeführt werden.

Andernfalls trägt der Mieter die hierfür anfallenden Kosten und haftet für jeden Schaden, den der Vermieter durch Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen erleidet.

7. Anzeigepflicht

Nach einem Unfall, Diebstahl oder Brand des Anhängers ist der Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Zur Ermittlung der Unfalltatsachen ist zwingend die Polizei hinzuzuziehen. Es muss darauf bestanden werden, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wird, auch dann wenn kein anderer Unfallbeteiligter vorhanden ist. Spätestens bei Rückgabe des Anhängers hat der Mieter über alle Einzelheiten schriftlich und unter Vorlage eines Unfallberichts den Vermieter zu informieren. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

Handelt der Mieter dieser Vorschrift zuwider, so haftet der Mieter dem Vermieter in vollem Umfang.

8. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für Reparaturkosten im Schadenfall. Darüber hinaus haftet er in voller Höhe für Abschleppkosten, Gutachtergebühren, Wertminderung und Mietausfall. Der Mieter haftet für sämtliche Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten im Zeitraum des tatsächlichen Besitzes des Anhängers.

9. Haftung des Vermieters

Steht das gemietete Fahrzeug zum vereinbarten Übergabetermin nicht zur Verfügung, sei es in Folge eines Unfalls, wegen langwieriger Reparatur und sonstiger nicht vorhersehbarer Umstände, haben beide Partner das Recht, den Mietvertrag zu kündigen. Im Falle einer Kündigung erhält der Mieter etwa bis dahin geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

Für den Ausfall des Anhängers und die daraus resultierende Unmöglichkeit der Übergabe an den Mieter am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit haftet der Vermieter nur bei Vorsatz. Eine weitergehende  Haftung, auch für grobe Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen.

10. Reservierung und Rücktritt

Die Reservierung eines Anhängers für einen bestimmten Termin ist verbindlich, sobald die Zahlung in Vorkasse geleistet wurde.

11. Betriebliche Zwecke

Unsere Fahrzeuge sind mit einer GPS-Technologie ausgestattet, die es uns erlaubt, die Position des Fahrzeugs bestimmbar zu machen. Diese GPS Tracker dienen zur Sicherheit bei Diebstahl. Die Daten der Geräte werden nicht abgespeichert oder genutzt.

Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Eschwege.

Stand: Februar 2023